WIR ÖFFNEN WIEDER!

Liebe Sportsfreunde!

Zu allererst hoffe ich, dass es euch und euren Familien gut geht und dass ihr gesund seid!!!

Wir eröffnen unseren Verein wieder!!!!

Das offizielle Eröffnungsdatum ist Freitag, der 19. Juni 2020, zu den gewohnten Schießzeiten. D. h. jeder darf bitte Bekannte, Familie und Freunde mitbringen und auch informieren. Ab sofort darf der Verein natürlich wieder unter den u.a. Voraussetzungen benutzt werden.

BITTE AUSNAHMSLOS DIE RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN SCHÜTZENBUNDES BEACHTEN!!

  • Allgemein gültige Hygienemaßnahmen sind am Stand sicherzustellen und es sind entsprechende Hinweise an geeigneten, gut sichtbaren Stellen anzubringen.
  • Die allgemein geltenden Abstandsregeln sind einzuhalten; zwischen den einzelnen SchützInnen ist zumindest ein Abstand von 2 Metern einzuhalten. Stand 2 und Stand 4 wird gesperrt sein!!
  • Ein Anmeldesystem samt Dokumentation wann sich wer am Schießstand befunden hat, ist jederzeit zur Einschau bereitzuhalten (dient einer Nachverfolgung etwaiger Ansteckungsketten).
  • Es werden ausschließlich die eigenen Sportgeräte verwendet; die Verwendung von Leihwaffen und gemeinsam genutzten Sportutensilien ist zu vermeiden (Vermeidung von „Schmierinfektionen“).
  • Desinfektionsmittel werden durch den Betreiber der Schießstätte in geeigneter Form und an geeigneter Stelle zur Verfügung gestellt.
  • Alle allgemeinen Kontaktflächen (z.B. Türklinken, Licht-/Stromschalter, …) werden regelmäßig und ausreichend desinfiziert.^
  • Einrichtungen wie Monitore, Bedienungselemente, usw. werden jeweils vor und nach jeder Benützung desinfiziert.
  • Die Dokumentation (Name, Uhrzeit, Datum, Endreinigung) über Standbenutzung durch den/die BetreiberIn liegt jederzeit einschaubereit auf.
  • Informationen am jeweiligen Stand über die letzte Nutzung (Name, Datum, Uhrzeit, Endreinigung) werden sichergestellt.
  • Ein Duschen an der Schießstätte ist zu unterlassen.
  • Das Umkleiden möge nach Möglichkeit zu Hause erfolgen.
  • Personen mit erhöhtem Risiko sollten den Schießstand nicht betreten.
  • Eine Öffnung von Schießanlagen erfolgt zur Ausübung des Schießsportes. Wettbewerbe können nur unter Einhaltung aller aktuell gültigen Bestimmungen (z.B. Abstandsregeln, max. Personenanzahl, max. Zuschaueranzahl, etc.) und oben genannter Empfehlungen durchgeführt werden.

 

Vielen Dank. Euer Obmann – und gsund bleiben!!!!

 

DOWNLOAD offizielles Schreiben vom Schützenverband >>